– English Version –
End User License Agreement for Font-Software (“Agreement”)
Important – read carefully before using this software.
This Agreement is a legal agreement between you (either an individual or an
entity, in the following “You”, “Your” and/or “Licensee”) and typoma GmbH,
Karl-Stieler-Str. 4, D–83607 Holzkirchen, Germany (“typoma”) for the font
software, updates, upgrades, extensions thereof which may include components
provided by suppliers and licensors to typoma (collectively referred to as
“Software”).
By clicking on the “Accept” button, installing, copying or otherwise using
the Software, You agree to be bound by the terms of this Agreement. Same
shall apply in the event of physical delivery of the Software upon opening
the packaging or shrink wrapping.
If You do not agree to the terms of this license agreement, click on the “Cancel” button and/or do not install the software.
You agree that Your use of the software acknowledges that You have read
this agreement, understand it, and agree to be bound by its terms and
conditions.
§ 1 Subject Matter
- You are licensing the Software according to the Terms of this
Agreement.
- The Source Code of the Software is not subject matter of this
Agreement.
§ 2 Non-exclusive License
- Subject to the terms and conditions hereof and upon complete payment of
the license fee, typoma grants to You a non-exclusive, non-transferable
right to install the Software – limited to the parts of it that You have
received access to at the time of delivery or upon the appropriate
payment – in a single location on a hard disk or other storage device of
up to five computers and/or one output device. The rights granted
hereunder are limited to the country of Your residence or business
location.
- Provided the Software is configured for network use, You may install
the Software on a single file server for use on a single local area
network for either, or (but not both) of the following purposes:
- permanent installation onto a hard disk or other storage device of
up to five computers and one output device;
- use of the Font-Software over such network, provided that the
number of different computers on which the Font-Software is used does
not exceed five computers and one output device.
- You may also install the Software on one home or portable
computer. However, the Software may not be used on the secondary computer
by another person at the same time the Software on the primary computer
is being used. You may not copy the Software onto more storage media than
mentioned above, except for archival and/or backup purposes only, in
which case You may make one copy and are required to copy all copyright
and trademark notices incorporated in the data of the Software and to
mark such copy with the same labels, including any copyright and/or
trademark notices (including any references to the trademark owner), as
to be found on the original media. The same copy restriction shall apply
to any data files delivered by typoma in conjunction with the Software
for allowing access to the Software. Using the Font-Software on more than
five computers and/or one output device as described above is only
allowed if You have purchased the appropriate “Multi-User License”
(special price / subject to availability).
§ 3 Limitations
- Embedding of the Software into electronic documents is only permitted
for pdf documents. Licensee must ensure that recipients of electronic
documents or internet pages cannot extract the Software from such
documents or use the embedded Software for editing purposes or for the
creation of new documents. Therefore embedding of the Software is allowed
only as “Printable Document” and/or in a secured read-only mode, and only
as subset (“Subset Embedding”). Any embedding of the Software in other
electronic formats requires an additional license.
- Copies of the Software shall only be made if required by the use of the
Software in accordance with this Agreement and for archival backup copies
and for purposes of the transfer according to § 5 below in the event the
Software has been obtained in non-physical format.
- You may not sell, lend, lease, rent and/or otherwise transfer or
sublicense the Software to any third party, other than as so allowed
according to § 5 below.
- Subject to the exceptions set forth in subsection 5 below, You are not
allowed to modify and/or reverse compile and/or merge the Software with
other software programs, adapt modules thereof for Your own developments,
or commercially use the software solutions embodied in the Software other
than for purposes of operating the Software on Your own computer or
output device.
- Actions as described in subsection 4 of this § 3 are only allowed if
they are indispensable to obtain the information necessary to establish
interoperability of the Software with other software programs. This shall
only apply if such information is not made public or otherwise easily
accessible to You and You were not able to obtain such information from
typoma or its local distributor.
- If the Software is an upgrade or update to a previous version of the
Software, You must possess a valid license to such previous version in
order to use such upgrade or update. All upgrades and updates are
provided to You on a license exchange basis. You agree that by using an
upgrade or update You voluntarily terminate Your right to use any
previous version of the Software.
- The Licensee is obligated to undertake all necessary steps to prevent
unauthorized access to the Software and to any copies of such.
§ 4 Intellectual Property Rights
- Unless otherwise agreed hereunder, any and all rights, including
without limitations intellectual property rights, copyrights in and to
the Software (including any and all copies made by Licensee) shall remain
exclusively vested in typoma. The aforesaid shall equally apply to any
modification created by Licensee. Licensee's ownership in and to the data
carriers including the Software shall remain unaffected.
- You shall not be entitled to detach and/or change, adapt and/or
otherwise delete any copyright notices, trademarks (including any
references to the trademark owner), marks, proprietary notices, control
numberings as included in the Software and its packaging.
§ 5 Transfer of Software
- Licensee shall be entitled to transfer the Software to a third party only
subject to waiving Licensee's own use. Any temporary use of the Software
by a third party is prohibited, irrespective of such use being commercial
or non-commercial and irrespective whether the Software has been
delivered to Licensee in physical and/or non-physical format.
- You are only allowed to transfer or assign the Software to a third
party if such transferee complies with all of the following conditions:
- The transferee confirms his consent to all terms and conditions of
this Agreement by signing the attached transfer deed (attached hereto
as Schedule 1) and
- such signed transfer deed including Your and the transferee's full
name and address is sent to typoma or its local distributor, and
- You do not retain any copies of the Software in whole or in part and
You refrain from any further use of it.
§ 6 Expiration and/or termination of the Agreement
In any event of the expiration and/or termination of this Agreement
(including without limitation by way of rescission of this Agreement,
termination and/or expiration) any and all rights licensed to Licensee
hereunder shall immediately revert to typoma and Licensee shall immediately
delete the Software, unless further storage is required by law. The right to
terminate the Agreement for cause shall remain at all times. Such right to
terminate this Agreement shall become effective in the event of Licensee's
breach of the terms of use of the Software according to this Agreement.
§ 7 Licensee's further obligations
- Licensee shall as Licensee's own obligation obtain all information on
the functionalities of the Software and Licensee is responsible that the
Software satisfies Licensee's needs.
- The existence of sufficient and compatible hard- and software in
respect of the use of the Software is Licensee's responsibility.
- Licensee shall undertake to test the Software prior to its use in
respect of any deficiencies and in respect of its compatibility with the
Licensee's hardware and software configurations.
- Licensee shall apply the instructions applicable to installation and
the use of the Software and shall regularly view further instructions and
details available under the website www.typoma.com.
- Licensee shall be liable for any costs and expenses and any damages
arising in breach of Licensee's obligations hereunder.
§ 8 Limited Warranty and Disclaimer
- Except as may be otherwise provided in § 8a (which shall apply in
Germany and Austria only), typoma warrants to the individual or entity
that first purchases a license for the Software for use on computers
pursuant to the terms of this Agreement that the Software will perform
substantially in accordance with the information provided by typoma to
Licensee for the ninety (90) day period following receipt of the Software
when used on the recommended operating system and hardware
configuration. Non-substantial variation of performance from the
information provided by typoma does not establish a warranty right. All
warranty claims must be made, along with proof of purchase, within such
ninety (90) day period. If the Software does not perform substantially in
accordance with the information provided by typoma, the entire liability
of typoma and its affiliates and Your exclusive remedy will be limited to
either, at typoma's option, replacement of the Software or refund of the
fee You paid for the Software.
- The foregoing limited warrant is the only warranty made by typoma and
its affiliates and states the sole and exclusive remedies for typoma, its
affiliates' or suppliers' breach of warranty. Except for the foregoing
limited warranty and any warranty, condition, representation or term to
the extent the same cannot or may not be excluded or limited by law
applicable to You in Your jurisdiction, typoma and its affiliates and
suppliers provide the Software on an as-is basis and with all faults and
expressly disclaim all other warranties, conditions, representation or
terms, express or implied, whether by statute, common law, custom, usage
or otherwise as to any matter, including but not limited to performance,
security, non-infringement of third party rights, integration,
merchantability, quiet enjoyment, satisfactory quality or fitness for any
particular purpose.
§ 8a (Germany and Austria only)
The following § 8a is applicable only in Germany and Austria and is
therefore only spelled out in German language.
§ 9 Limitation of Liability
Except for the exclusive remedy set forth above and as otherwise provide in
section 9a below (which shall only apply in Germany and Austria), in no event
will typoma or its affiliates or suppliers be liable to You for any loss,
damages, claims or costs whatsoever including any consequential, indirect or
incidental damages, any lost profits or lost savings, any damages resulting
from business interruption, personal injury or failure to meet any duty of
care or claims by a third party, even if a typoma representative has been
advised of the possibility of such loss, damages, claims or costs. The
foregoing limitation and exclusions apply to the extent permitted by the
applicable law in Your jurisdiction. typoma's aggregate liability and that of
its affiliates and suppliers under or in connection with this Agreement will
be limited to the amount paid for the software, if any. This limitation will
apply even in the event of a fundamental breach or a breach of the
fundamental or material terms of this Agreement. Nothing contained in this
agreement limits typoma's liability to You in the event of death or personal
injury resulting from typoma's negligence or for the tort of deceit
(fraud). typoma is acting on behalf of its affiliates and suppliers for the
purpose of disclaiming, excluding and limiting obligations, warranties and
liability, but in no other respects and for no other purpose.
§ 9a (Germany and Austria only)
The following § 9a is applicable only in Germany and Austria and is
therefore only spelled out in German language.
§ 10 Data Protection
Personal data shall be used only in accordance with the pertinent laws and
regulations.
§ 11 Export Rules
You agree that the Software will not be shipped, transferred or exported
into any country or used in any manner prohibited by the United States Export
Administration Act or any other export laws, restrictions or regulations
(collectively the “Export Laws”). In addition, if the Software is identified
as an export controlled item under the Export Laws, You represent and warrant
that You are not a citizen of, or located within, an embargoed or otherwise
restricted nation (including without limitation Iran, Iraq, Syria, Sudan,
Libya, Cuba and North Korea) and that You are not otherwise prohibited under
the Export Laws from receiving the Software. All rights to use the Software
are granted on condition that such rights are forfeited if You fail to comply
with the terms of this Agreement.
§ 12 Miscellaneous
- The courts of typoma's place of business shall have exclusive
jurisdiction in respect of any dispute arising under and/or in connection
with this Agreement, provided that typoma shall also be entitled to bring
action against Licensee at Licensee's registered place of business or
domicile.
- This Agreement will be governed by and construed in accordance with the
laws of Germany excluding United Nations Convention on Contracts for the
International Sale of Goods (CISG), the application of which is expressly
excluded.
- This Agreement supersedes all prior agreements and undertakings between
the parties and constitutes the entire agreement between the parties
relating to the subject matter of this Agreement. No addition to or
modification of any provision of this Agreement shall be binding upon the
parties unless made by a written instrument signed by a duly authorized
representative of each of the parties.
- The invalidity or unenforceability of any provision of this Agreement
shall not affect the validity or enforceability of any other provision
hereof. The parties hereto shall negotiate in good faith to replace any
invalid, illegal, unenforceable or incomplete provision with a valid
provision, the effect of which comes as close as possible to that of the
intention of the parties.
Holzkirchen, October 1, 2008
[EULA EN 10/2008]
typoma GmbH
Karl-Stieler-Str. 4
D–83607 Holzkirchen
Germany
Phone: ++49–8024–47 48 66
Fax: ++49–8024–47 48 67
E-Mail: info@typoma.com
Internet: http://www.typoma.com
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– Deutsche Version –
Endnutzer-Lizenzvertrag für Font-Software (»Lizenzvertrag«)
Wichtig: Lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie
diese Font-Software verwenden.
Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder
als natürliche oder als juristische Person, im Folgenden »Sie« und/oder
»Käufer«) und der typoma GmbH, Karl-Stieler-Straße 4, 83607 Holzkirchen (im
Folgenden »typoma« und/oder »Verkäufer«) hinsichtlich der Font-Software,
jeglicher Updates, Upgrades, Erweiterungen der Font-Software (im Folgenden
zusammenfassend als »Software« bezeichnet).
Durch Klicken auf die Schaltfläche »Akzeptieren«, das Installieren, Kopieren
oder durch eine anderweitige Verwendung der Software für den Fall der
elektronischen Lieferung und bereits durch das Öffnen der Verpackung im Falle
physischer Lieferung der Software stimmen Sie den Bestimmungen dieses
Lizenzvertrages zu.
Wenn Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, klicken
Sie auf die Schaltfläche »Abbrechen« bzw. installieren Sie die Software
nicht.
Durch die Verwendung der Software bestätigen Sie, daß Sie diesen
Lizenzvertrag gelesen und die Bestimmungen vollständig verstanden
haben und ihnen zustimmen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Sie erwerben von typoma die Software-Lizenz unter den in diesem
Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
- Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der
Vertragsgegenstände.
§ 2 Lizenzrechte
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt typoma
Ihnen das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software –
soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von Ihnen geleisteten
Zahlung freigeschaltet ist – an einem einzelnen Ort auf einer Festplatte
oder einem anderen Speichermedium für bis zu fünf Rechner und ein
Ausgabegerät zu installieren und zu nutzen. Ohne ausdrückliche
abweichende Vereinbarung wird das Nutzungsrecht nur für das Land
eingeräumt, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz bzw. Wohnort hat.
- Sofern die Software über ein Netzwerk genutzt werden soll, dürfen Sie
sie auf einem einzelnen File-Server zur Benutzung in einem »Local Area
Network« zu jeweils nur einem der nachfolgend genannten Zwecke nutzen:
- Dauerhafte Installation auf eine Festplatte oder ein anderes
Speichermedium für bis zu fünf Rechner und ein Ausgabegerät;
- Benutzung der Software über dieses Netzwerk unter der Bedingung,
daß die Anzahl der verschiedenen Geräte, auf denen die Software
genutzt wird, fünf Rechner und eine Ausgabeeinheit nicht
überschreitet.
- Ebenso dürfen Sie die Software auf einem Heim- oder tragbaren Rechner
installieren. Jedoch darf die Software nicht gleichzeitig auf dem
Erstrechner und von einer anderen Person auf einem Zweitrechner genutzt
werden. Sie dürfen eine Sicherheitskopie der Software anfertigen, die mit
einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises und
Marken einschließlich der Bezugnahme auf den Markeninhaber) kenntlich
gemacht werden muß. Dieselben Kopierbeschränkungen gelten für Dateien,
die typoma Ihnen in Verbindung mit der Software liefert, um Ihnen den
Zugriff auf sie zu ermöglichen. Ein gleichzeitiger Einsatz der Software
auf mehr als fünf Rechnern und/oder einem Ausgabegerät ist nur zulässig,
wenn Sie (gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit) eine
»Mehrfachnutzungslizenz« erworben haben.
§ 3 Nutzungseinschränkungen
- Die Einbettung der Software in elektronische Dokumente ist nur
gestattet für pdf-Dokumente. Dabei muß zweifelsfrei sichergestellt sein,
daß der Empfänger von elektronischen Dokumenten oder Internet-Seiten die
Software nicht aus solchen Dokumenten extrahieren kann und nicht zum
Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann. Die Software
darf daher nur in der Einstellung als »Printable Document«
bzw. »Read-Only« und nur als Teilmenge eingebettet werden (»Subset
Embedding«). Jegliche Einbettung der Software in andere elektronische
Formate erfordert eine zusätzliche Lizenz.
- Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies
für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist sowie für
Sicherungskopien. Hat der Käufer die Software im Wege des Online-Download
erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe nach § 5 auf
einen Datenträger zu kopieren.
- Der Käufer darf die Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen,
unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der
Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen
Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen in
den hier ausdrücklich erlaubten Fällen.
- Der Käufer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen
der Software nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar
erlaubt.
- Der Käufer ist zur Dekompilierung der Software nur und erst berechtigt,
wenn der Verkäufer nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist
nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt
hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
- Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der
Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige
Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Alle
Upgrades und Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs
zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, daß Sie durch die Verwendung des
Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der
vorherigen Version der Software verzichten.
- Der Käufer wird die überlassene Software sorgfältig verwahren, um
Mißbrauch auszuschließen. Er wird die Software Dritten nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zugänglich machen.
§ 4 Schutz der Software
- Soweit nicht dem Käufer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte
eingeräumt sind, stehen alle Rechte an der Software (und aller vom Käufer
angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf
oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte und gewerbliche
Schutzrechte – ausschließlich dem Verkäufer zu. Das gilt auch für
Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Käufer. Das Eigentum des
Käufers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
- Dem Käufer ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Marken
(einschließlich der Bezugnahme auf den jeweiligen Markeninhaber),
Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen wie sie in der
Software oder deren Verpackung enthalten sind (einschließlich derer des
Verkäufers wie auch Dritter) zu verändern oder zu entfernen.
§ 5 Weitergabe
- Der Käufer darf die Software einem Dritten nur unter vollständiger und
endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände
überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche oder
unentgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob
die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form
überlassen werden.
- Der Käufer ist nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen
berechtigt, das hierin übertragene Nutzungsrecht an einen Dritten zu
übertragen:
- Dieser Dritte akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem
beiliegenden Übertragungsformular (Anlage 1)
den Inhalt dieses Nutzungsvertrages für Font-Software als eine auch für ihn verbindliche
Regelung;
- eine Ablichtung des vollständig ausgefüllten und von Ihnen
und dem Dritten unterzeichneten Übertragungsformulars wird an die typoma
GmbH bzw. den Vertragshändler gesandt; und
- Sie halten keine Kopie
der Font-Software zurück und enthalten sich jeglicher weiteren Benutzung
derselben oder von Kopien oder Teilen derselben.
§ 6 Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch
Rücktritt, Kündigung, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der
Software unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht
gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung dieses Lizenzvertrages bleibt unberührt. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung steht dem Verkäufer insbesondere in den Fällen
zu, in denen der Käufer gegen die Nutzungseinschränkungen
verstößt.
§ 7 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers
- Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der
Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und
Bedürfnissen entspricht.
- Die Einrichtung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten
Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen
Verantwortung des Käufers.
- Der Käufer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf
Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und
Softwarekonfiguration.
- Der Käufer beachtet die vom Verkäufer für die Installation und den
Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen
Abständen auf den über das Internet unter www.typoma.com zugänglichen
Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb
berücksichtigen.
- Der Käufer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser
Pflichten.
§ 8 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
- Sofern in § 8a nicht anders abweichend geregelt, gewährleistet der
Verkäufer dem Käufer, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt
der Software, daß die Software im wesentlichen in der Lage ist, die dem
Käufer mitgeteilten Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird
entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen
Hardwarekonfiguration verwendet. Alle Gewährleistungsansprüche müssen
innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs geltend
gemacht werden. Wenn die Software nicht die im wesentlichen mitgeteilten
Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch
gegenüber typoma im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der
Software oder einer Rückerstattung des für die Software entrichteten
Kaufpreises, ganz nach dem Ermessen von typoma.
- Die vorstehende beschränkte Gewährleistung ist die einzige
Gewährleistung, die typoma gewährt, und stellt den einzigen
Gewährleistungsanspruch an typoma oder ihre Lieferanten bei einer
Gewährleistungsverletzung dar. typoma und ihre Lieferanten schließen
ausdrücklich sämtliche Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder
Bedingungen, ausdrücklicher oder stillschweigender Natur aus, die
entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen
oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften
abgeleitet werden können, insbesondere hinsichtlich Leistung, Sicherheit,
Rechtsmängelfreiheit, Integrierung, Marktgängigkeit, ungestörten Besitzes
oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke. Ausgenommen hiervon ist
vorstehende beschränkte Gewährleistung sowie jegliche Gewährleistung,
Bedingung oder Zusicherung, die aufgrund nationaler Gesetze nicht
ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann oder darf.
§ 8a Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
(Gilt nur in Deutschland und Österreich und ersetzt hier § 8)
- Der Verkäufer leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die
vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände gem. § 1 Ziff. 1 und
dafür, daß der Nutzung der Software im vertraglichen Umfang durch den
Käufer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit
der Software von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den
Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände
verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr
nur für das Land, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat.
- Der Verkäufer leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch
Nacherfüllung. Hierzu überläßt er nach seiner Wahl dem Käufer einen
neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als
Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer zumutbare
Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei
Rechtsmängeln leistet der Verkäufer zunächst Gewähr durch
Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Käufer eine
rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Software oder an der
ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. Der
Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, daß
der Käufer zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
- Der Käufer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen,
wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme
nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
- Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Käufer
berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu
setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, daß
er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die
Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher
Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen
eines Mangels leistet der Verkäufer im Rahmen der in § 9 festgelegten
Grenzen. Der Verkäufer kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist
verlangen, daß der Käufer seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte
binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf
geht das Wahlrecht auf den Verkäufer über.
- Behaupten Dritte Ansprüche, die den Käufer hindern, die ihm vertraglich
eingeräumte Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Käufer den
Verkäufer unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt den
Verkäufer hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und
außergerichtlich allein zu führen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die
Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der
Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit
diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
- Aus sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers kann der Käufer Rechte
nur herleiten, wenn er diese gegenüber dem Verkäufer schriftlich gerügt
und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit
nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht
kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten
die in § 9 festgelegten Grenzen.
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1)
Jahr bei Unternehmern und zwei (2) Jahre bei Verbrauchern und beginnt mit
der Lieferung bzw. Bereitstellung der Vertragsgegenstände; die gleiche
Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber dem
Verkäufer. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei
arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder
Rechtsmängeln sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Haftung
Mit Ausnahme der ausschließlichen oben beschriebenen Rechtsbehelfe und sofern
nicht abweichend in § 9a unten geregelt, übernehmen typoma und ihre Lieferanten
keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art,
einschließlich Folgeschäden, indirekte oder zufällige Schäden, entgangenen
Gewinn oder entgangene Ersparnisse, Schäden, die aus Betriebsstillstand
herrühren, Personenschäden oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter, auch
wenn ein Vertreter von typoma über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden,
Ansprüche oder Kosten unterrichtet war. Die gesamte Haftung von typoma und
ihrer Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der
gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde. Die vorgenannten
Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur, soweit nach dem anwendbaren
zwingenden Recht möglich. Die gesamte Haftung von typoma und ihren Lieferanten
im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für
die Software entrichtet wurde. Diese Beschränkung findet auch im Falle einer
grundlegenden und wesentlichen Verletzung oder im Fall eines grundlegenden oder
wesentlichen Vertragsverstoßes Anwendung. Nicht beschränkt wird im Rahmen
dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn
dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens typoma zurückzuführen
ist. typoma handelt im Namen ihrer Lieferanten nur zum Zweck der Ablehnung, des
Ausschlusses und der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder
Haftung, ansonsten aber handelt typoma nicht im Auftrag ihrer Lieferanten.
§ 9a Haftung
(Gilt nur in Deutschland und Österreich und ersetzt hier § 9)
- In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet
der Verkäufer Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender
Grenzen: a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer
Beschaffenheit, für die der Verkäufer eine Garantie übernommen hat; b)
bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der
durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; c) in anderen
Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn
dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur des bis zu der
Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Vertrages typischerweise
vorhersehbaren Schaden, der aus einer leicht fahrlässigen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht herrührt;
- Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für
Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Dem Verkäufer bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z. B. aus § 7)
unbenommen.
- Für die Verjährungsfrist gilt § 8a Ziff. 7 entsprechend, mit der
Maßgabe, daß für Ansprüche nach Ziff. 1a) und Ziff. 2 die gesetzliche
Verjährungsfrist gilt.
§ 10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden vom Verkäufer in Übereinstimmung mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
§ 11 Ausfuhrbestimmungen
Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden
bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das
laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze,
-beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als »Ausfuhrgesetze« bezeichnet)
eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der
Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, daß Sie weder
Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo
verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich,
aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und
Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software
entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der
Bedingung gewährt, daß diese Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die
Bedingungen dieses Vertrags halten.
§ 12 Schlußvorschriften
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers,
soweit dies nach Gesetz vereinbart werden kann. Klagt der Verkäufer, ist
er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Käufers zu wählen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des
UN-Kaufrechts (CISG).
- Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen
zur Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als
vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten
kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer
unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Holzkirchen, am 1. Oktober 2008
[EULA DE 10/2008]
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